Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Moment im Strafverfahren. Hier entscheidet sich, ob und in welchem Umfang das Gericht einen Angeklagten oder eine Angeklagte für schuldig befindet oder freispricht. Für Betroffene ist dieser Termin oft mit großer Unsicherheit und Sorge verbunden. Als engagierter Strafverteidiger bereite ich Sie umfassend auf die Hauptverhandlung vor und stehe Ihnen in dieser entscheidenden Phase mit meiner Fachkompetenz zur Seite.

Was ist eine Hauptverhandlung?

In Deutschland gelten unter anderem der Unmittelbarkeits- und der Mündlichkeitsgrundsatz. Aus diesen Grundsätzen folgt, dass grundsätzlich alle Beweise nochmal in der Hauptverhandlung erhoben werden müssen. Die Beweisaufnahme muss dabei mündlich durchgeführt und von dem Gericht, dass am Ende das Urteil fällt, selbst vorgenommen werden.

Das macht die Hauptverhandlung zum zentralen Teil des Strafprozesses. Sie wird nach den §§ 226-275 StPO geregelt. Sie findet vor dem zuständigen Gericht statt, zumeist am Amtsgericht oder Landgericht, und endet in der Regel mit einem Urteil oder der Einstellung des Verfahrens. An der Hauptverhandlung nehmen das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der/die Angeklagte, dessen/deren Verteidiger und gegebenenfalls Zeugen, Sachverständige und die Öffentlichkeit teil.

Was passiert in der Hauptverhandlung bzw. wie läuft diese ab?

Der Ablauf der Hauptverhandlung folgt einem gesetzlich festgelegten Schema (vgl. § 243 StPO, § 244 StPO).

Die Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache durch die Vorsitzende Richterin. Es wird geprüft, ob alle Beteiligten anwesend sind. Sodann wird der/die Angeklagte zu den persönlichen Verhältnissen befragt. Im Anschluss verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Danach wird der/die Angeklagte auf das Recht hingewiesen, dass es ihm/ihr freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Der/Dem Angeklagten wird sodann die Möglichkeit gegeben sich selbst oder über seinen/ihren Verteidiger zu äußern.

Anschließend beginnt der zumeist längste und für die Entscheidungsfindung des Gerichts wichtigste Teil der Hauptverhandlung, die Beweisaufnahme. In dieser werden Zeuginnen und Sachverständige vernommen, sowie Urkunden und andere Beweismittel gesichtet und verlesen. Die Beweisaufnahme muss sich auf alle Beweismittel erstrecken, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will. Das Gericht muss dabei die Beweisaufnahme selbst vornehmen und sie mündlich durchführen (Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz). Je nach Aktenumfang und Anzahl der Beweismittel kann die Beweisaufnahme deshalb von wenigen Minuten bis hin zu mehreren Verhandlungstagen dauern.

Wurden alle Beweise erhoben, halten die Staatsanwaltschaft und der/die Angeklagte in der Regel vertreten durch den Verteidiger ihre Schlussvorträge, die sogenannten Plädoyers. Anschließend hat der/die Angeklagte noch das Recht auf ein letztes Wort.

Daraufhin zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet das Urteil.

Welche Rechte haben Angeklagte in der Hauptverhandlung?

  • Recht auf Anwesenheit: Die Hauptverhandlung darf grundsätzlich nicht ohne den Angeklagten bzw. die Angeklagte stattfinden, es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich Ausnahmen vor.
  • Schweigerecht: Der/Die Angeklagte darf schweigen und muss sich nicht selbst belasten. Dies darf auch nicht zum Nachteil der/des Angeklagten verwertet werden.
  • Recht auf Verteidigung: Jede/Jeder Angeklagte hat das Recht, sich durch einen Verteidiger vertreten zu lassen.
  • Fragerecht: Insbesondere über den Verteidiger kann der/die Angeklagte Zeuginnen und Sachverständige befragen.
  • Letztes Wort: Der/Die Angeklagte hat das Recht auf ein letztes Wort vor der Urteilsverkündung.

Warum ist eine professionelle Verteidigung so wichtig?

Eine Hauptverhandlung ist kein Selbstläufer. Der bzw. dem Angeklagten sitzen in dieser Ausnahmesituation nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Richterin oder ein Richter gegenüber, die/der die Anklage zugelassen hat. Ein Strafverteidiger spielt eine entscheidende Rolle in der Hauptverhandlung. Ohne engagierte Verteidigung an Ihrer Seite können wichtige Argumente und entlastende Umstände übersehen werden. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass Ihre Rechte als Angeklagter/Angeklagte gewahrt werden, stellt Beweis- und Befangenheitsanträge, befragt Zeugen und Sachverständige und entwickelt eine auf Ihren Fall ausgerichtete Verteidigungsstrategie. Der Verteidiger kann auf neue Verfahrenssituationen flexibel reagieren und verhindert, dass unzulässige Verfahrenshandlungen den Prozess belasten. Zudem schafft er durch seine Arbeit die Grundlage für mögliche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision.

Eine gute Vorbereitung und eine starke Verteidigung sind entscheidend für den Ausgang Ihrer Hauptverhandlung.

Meine Versprechen an Sie in der Hauptverhandlung

  • Gründliche Vorbereitung: Ich analysiere die Ermittlungsakte, prüfe Beweise und bereite Sie umfassend auf den Gerichtstermin vor.
  • Engagierte Vertretung: Ich setze mich während der gesamten Hauptverhandlung aktiv für Ihre Interessen ein – von der Befragung der Zeugen bis zum Schlussplädoyer.
  • Schutz Ihrer Rechte: Ich achte darauf, dass Ihre Rechte als Angeklagte oder Angeklagter jederzeit gewahrt bleiben und Sie fair behandelt werden.
  • Verständliche Begleitung: Ich erkläre Ihnen alle Abläufe und stehe Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Nach oben scrollen