Kosten
Die Kosten einer Strafverteidigung sind für viele Mandanten ein wichtiges Thema, insbesondere in einer ohnehin belastenden Situation. Als Ihr Strafverteidiger lege ich großen Wert auf Transparenz und eine faire Kostenstruktur. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich die Kosten für meine Leistungen zusammensetzen und welche Möglichkeiten der Finanzierung bestehen.
Für die meisten Verfahren biete ich ein kostenloses Erstgespräch an, indem ich Sie auch über die voraussichtlich anfallenden Kosten aufkläre. Scheuen Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Wie werden die Kosten berechnet?
Die Vergütung eines Strafverteidigers richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell vereinbarten Honorarvereinbarung. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Art und Umfang des Verfahrens: Ein einfaches Verfahren, wie ein Bußgeldverfahren, ist weniger aufwendig als eine komplexe Strafsache vor dem Landgericht.
- Dauer des Verfahrens: Je länger das Verfahren dauert, desto höher kann der Aufwand sein.
- Schwere der Vorwürfe: Bei schwerwiegenden Anklagen wie etwa Kapitalverbrechen ist die Verteidigung oft intensiver und erfordert mehr Zeit und Expertise.
Abrechnung nach RVG
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit. Es sieht feste Gebührensätze vor, die sich nach dem Umfang der Tätigkeit richten. Typische Gebührenarten sind:
- Grundgebühr: Für die Übernahme des Mandats und die erste Einarbeitung
- Verfahrensgebühr: Für die Vertretung in den jeweiligen Verfahrensabschnitten
- Terminsgebühr: Für die Teilnahme an Gerichtsterminen
- Auslagenpauschale: Für Post- und Telekommunikationskosten
Die genaue Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Gerne erläutere ich Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Kosten nach dem RVG in Ihrem Fall entstehen könnten.
Individuelle Honorarvereinbarung
In besonders komplexen Fällen oder bei umfangreichen Verteidigungen kann eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein. Hierbei wird entweder ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar festgelegt. Dies bietet Ihnen maximale Transparenz und Flexibilität.
Wer trägt die Kosten?
In einigen Fällen können die Kosten für die Verteidigung durch Dritte übernommen werden:
- Prozesskostenhilfe: In Ausnahmefällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.
- Rechtsschutzversicherung: Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch strafrechtliche Verteidigungskosten ab – allerdings meist nur bei fahrlässigen Delikten.
- Freispruch oder Einstellung: Werden Sie freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, trägt häufig der Staat einen Teil der Kosten.
Warum lohnt sich eine professionelle Verteidigung?
Eine kompetente Strafverteidigung kann entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens sein. Die Investition in einen engagierten und kompetenten Anwalt schützt nicht nur Ihre Rechte, sondern kann auch erhebliche Folgen wie Geldstrafen oder Freiheitsentzug verhindern.
Transparente Beratung zu den Kosten
Ich bespreche mit Ihnen bereits zu Beginn des Mandats ausführlich alle anfallenden Kosten und kläre Sie über mögliche Finanzierungsoptionen auf. So wissen Sie genau, welche Aufwendungen auf Sie zukommen und können sicher planen.
Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten einer Strafverteidigung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht – sowohl rechtlich als auch finanziell.