Rechtsmittelverfahren
Sollte ein erstinstanzliches Urteil nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, gibt es gesetzliche Wege, um dieses anzufechten. Als engagierter Strafverteidiger unterstütze ich Sie gezielt bei Berufung und Revision, um Ihr Recht auf einen fairen Prozess durchzusetzen.
Berufung (§§ 312 ff. StPO)
Was ist eine Berufung?
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil und ermöglicht eine erneute, umfassende Überprüfung des gesamten Falles durch das nächsthöhere Gericht – also eine neue Tatsacheninstanz. Das bedeutet, dass das Gericht der zweiten Instanz die Beweise erneut würdigt und auch neue Beweise berücksichtigen kann.
Wann ist eine Berufung möglich?
Eine Berufung ist grundsätzlich gegen alle erstinstanzlichen Urteile des Amtsgerichts (Strafrichter oder Schöffengericht) möglich. Wobei bei geringen Geldstrafen noch weitere Voraussetzungen hinzukommen müssen. Die Berufung muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Gericht eingelegt werden.
Wann ist eine Berufung sinnvoll?
Eine Berufung ist sinnvoll, wenn Sie das Gefühl haben, dass das erstinstanzliche Urteil auf einem Fehler in der Tatsachenwürdigung beruht oder neue Beweise vorliegen, die das Urteil beeinflussen könnten. Auch bei falscher Rechtsanwendung oder Verfahrensfehlern, die sich auf die Tatsachenfeststellung auswirken, kann eine Berufung Erfolg versprechen. Sie kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn Sie schlicht das Gefühl haben, dass die Strafe des erstinstanzlichen Urteils zu hoch war. Denn das Gericht der zweiten Instanz ist grundsätzlich weder an die Tatsachenfeststellung noch die rechtliche Würdigung gebunden, kann also auch niedrigere Strafen verhängen. Unter Umständen besteht sogar ein Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1 StPO) im Hinblick auf die Rechtsfolge, sodass Sie keine Sorge vor einer höheren Strafe haben müssen.
Revision (§§ 333 ff. StPO)
Was ist eine Revision?
Die Revision überprüft keine neuen Tatsachen, sondern konzentriert sich auf rechtsfehlerhafte Anwendung des Gesetzes oder Verfahrensmängel im Erstprozess. Das heißt, das Revisionsgericht prüft nicht erneut die Tatsachen, sondern nur, ob das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht.
Wann ist eine Revision möglich?
Eine Revision ist gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte, gegen Berufungsurteile der Landgerichte und in bestimmten Fällen auch gegen Urteile des Amtsgerichts möglich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Auch bei der Revision gilt eine kurze Einlegungsfrist von einer Woche nach Verkündung des Urteils. Die Revision muss jedoch grundsätzlich auch begründet werden, binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bzw. nach Zustellung des Urteils. Insbesondere müssen die behaupteten Rechtsfehler konkret dargelegt werden.
Wann ist eine Revision sinnvoll?
Eine Revision ist sinnvoll, wenn sie der Ansicht sind, dass das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht, etwa bei falscher Anwendung des Gesetzes oder bei Verfahrensfehlern, die sich auf das Urteil ausgewirkt haben könnten.
So unterstütze ich Sie:
Im Rechtsmittelverfahren gelten strenge Fristen, die eingehalten werden müssen und deshalb schnelles Handeln erfordern. Neben der Prüfung des Urteils auf Rechts- und Verfahrensfehler, formulieren wir auch eine Berufungs- bzw. Revisionsbegründung nach den gesetzlichen Vorgaben. Kontaktieren Sie uns unmittelbar nach dem Urteil – wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob ein Rechtsmittel Erfolgsaussichten hat.