Strafverteidigung auf höchstem Niveau in allen Verfahrensstadien
Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens und im gesamten Bundesgebiet als einseitiger Interessensvertreter zur Seite. Ich setze mich konsequent für Ihre Rechte ein und kämpfe für die bestmögliche Lösung Ihrer Situation.
Ermittlungsverfahren - frühzeitige Weichenstellung
Das Ermittlungsverfahren ist oft der erste Kontakt mit der Strafjustiz – und zugleich eine entscheidende Phase, denn bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Grundlagen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens gelegt. Ob Durchsuchung, Vernehmung, Vorladung oder Untersuchungshaft: Ich berate Sie umfassend und übernehme von Beginn an Ihre Verteidigung, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren.
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Strafbefehl - schnelles Handeln erforderlich
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Hauptverhandlung - Ihre Verteidigung vor Gericht
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Rechtsmittelverfahren
Ein erstinstanzliches Urteil ist nicht immer das letzte Wort. Wenn ein Urteil nicht Ihren Erwartungen entspricht oder rechtlich angreifbar ist, unterstütze ich Sie im Rechtsmittelverfahren. Ob Berufung oder Revision – ich prüfe die Erfolgsaussichten und kämpfe dafür, Fehler im Verfahren aufzudecken, das Urteil aufzuheben oder die Strafe zu mildern.
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Strafvollstreckung
Auch nachdem ein Urteil rechtskräftig geworden ist, endet die Verteidigung nicht. Im Bereich der Strafvollstreckung setze ich mich für eine faire Vollstreckung ein – sei es durch Anträge auf Strafaussetzung zur Bewährung, Haftlockerungen oder andere Maßnahmen. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Lebenssituation zu verbessern.
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In jeder Situation gilt: Zögern Sie nicht, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche erste Einschätzung Ihrer Lage – diskret, kompetent und entschlossen. Gemeinsam finden wir die beste Strategie für Ihre Verteidigung.